LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie bekommt mein Partner Wohnrecht?

Das Wohnungsrecht des Lebensgefährten ist nur dann sicher, wenn Sie es nicht nur als schuldrechtliches Wohnungsrecht (etwa als lebenslanges Leih- oder Mietverhältnis) anordnen, sondern wenn es als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wird. Zwar müssen die Töchter als Erbinnen auch ein schuldrec

Dienstag, 23. Dezember 2025

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