LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie bekommt mein Partner Wohnrecht?
Das Wohnungsrecht des Lebensgefährten ist nur dann sicher, wenn Sie es nicht nur als schuldrechtliches Wohnungsrecht (etwa als lebenslanges Leih- oder Mietverhältnis) anordnen, sondern wenn es als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen wird. Zwar müssen die Töchter als Erbinnen auch ein schuldrec