Ab heute sollen laut EU-Kommission Urlauber innerhalb der 27 Mitgliedsländer ohne zusätzlichen Corona-Test reisen können, sofern sie geimpft oder genesen sind. Doch noch nicht alle EU-Länder setzen diese Regel um.
Was ändert sich ab dem 1. Februar?
Geimpfte oder Genesene sollen für die Einreise in ein anderes EU-Land grundsätzlich keinen zusätzlichen PCR- oder Antigen-Test mehr benötigen, wenn sie das europaweit gültige Corona-Zertifikat vorlegen können. In Deutschland ist das der QR-Code in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App.
Können Urlauber ab jetzt ohne Test in Europa reisen?
Nein, Reisende sollten sich trotzdem auf der EU-Internetseite www.reopen.europe.eu über die genauen Regeln des jeweiligen Staates informieren: Für die Einreise nach Italien und Frankreich etwa genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung – also eine zweifache Impfung oder auch die einfache Impfung mit Johnson & Johnson. Österreich hingegen akzeptiert nur Geboosterte (also dreifach Geimpfte) und Genesene „mit vollständiger Impfung eines Impfstoffs mit einmaliger oder doppelter Dosis“ ohne zusätzlichen PCR-Test. Bei der Gesundheitspolitik haben die Mitgliedsländer weitgehend selbst das Sagen – deswegen bleibt es bei Detail-unterschieden.
Was gilt stattdessen?
Maßgeblich ist jetzt der Status des jeweiligen Reisenden, den er über seinen europaweit gültigen Corona-Pass nachweist. Er gibt Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist. Nicht mehr entscheidend ist dann, wie hoch die Corona-Inzidenz in dem Herkunftsland des Reisenden ist. Daran richtete sich bisher aus, wer etwa nach Ankunft in Quarantäne musste.
Was gilt noch als gültiges Corona-Zertifikat?
Einen gültigen Corona-Pass hat man 14 Tage nach der vollständigen Corona-Impfung sowie mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einem weniger als 24 Stunden alten negativen Schnelltest. Für Genesene soll ihr Corona-Zertifikat EU-weit 180 Tage lang gültig sein, also sechs Monate. In Deutschland wurde diese Dauer für Genesene jedoch auf drei Monate verkürzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte dazu an, dass er sich nun auch auf EU-Ebene für einen gültigen Genesenen-Status von drei statt sechs Monaten einsetzen will.
Ist die Gültigkeit des Impfzertifikats begrenzt?
Ja. Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in andere Mitgliedsländer ab Februar nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Bisher waren es zwölf Monate. Nach Ablauf der Neun-Monats-Frist muss dann eine Auffrischung erfolgen. Wie lange das Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.
Wer braucht kein Impfzertifikat?
Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne gültiges Impfzertifikat reisen. Für 12- bis 18-Jährige gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.
Wie sind die Reise-Regeln für Ungeimpfte?
Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt ist. Wer sich nicht testen lässt, kann bei der Einreise dazu verpflichtet werden – oder sogar abgewiesen werden. Ausnahmeregelungen gibt es für Lkw-Fahrer oder Seeleute sowie Menschen, die in Grenzregionen leben und (etwa aus beruflichen Gründen) regelmäßig die Landesgrenzen passieren müssen.
Ist das EU-Impfzertifikat auch außerhalb der EU gültig?
Ja. Folgende Staaten erkennen den digitalen Covid-Impfpfass auf der Corona-Warnapp an: Albanien, Andorra, Armenien, El Salvador, Faröer Inseln, Georgien, Großbritannien, Israel, Island, Libanon, Liechtenstein, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Nordmakedonien, Norwegen, Panama, San Marino, Serbien, Singapur, Schweiz, Taiwan, Thailand, Tunesien, Togo, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate und Uruguay. Aber das Zertifikat gilt oft nur für Nachweise innerhalb des jeweiligen Landes, etwa für Restaurant- oder Theaterbesuche. Zur Einreise-Regel außerhalb der EU sollten sich Verbraucher auf der Internetseite des Auswärtigen Amts informieren – schließlich können sich die Einreise-Regeln ständig ändern: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.