LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gleicher Freibetrag für den Stiefsohn

Heiraten Sie, wird Ihr Sohn als Stiefsohn Ihres Mannes erbschaftsteuerlich leiblichen Kindern Ihres Mannes gleichgestellt. Er erhält also auch einen Freibetrag Ihrem Mann gegenüber in Höhe von 400 000 Euro. Allerdings wird er Ihrem Mann gegenüber nicht gesetzlich erbberechtigt. Will Ihr Partner erre

Dienstag, 23. Dezember 2025

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