LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann mir die Bank das Konto kündigen?

von Redaktion

Linda H.: „Meine Bank, bei der ich ein Tagesgeldkonto habe, hat mich angeschrieben, dass sich ab 1. März 2022 die Konditionen ändern und sie dafür meine Zustimmung benötigen. Muss ich dem zustimmen? Was passiert, wenn ich nicht zustimme? Kann die Bank mir das Konto kündigen?“

Es ist nachvollziehbar, dass Banken und Sparkassen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 (Az.: XI ZR 26/20) an die Kunden herantreten und um eine Zustimmung zu den aktuellen oder zukünftigen AGBs bitten. Nicht akzeptabel wäre aber aus unserer Sicht, wenn eine Bank auch die rückwirkende Genehmigung aller AGB-Änderungen verlangen würde. Das könnte den Kunden nämlich benachteiligen, da er sich dann die Möglichkeit nehmen würde, die Bankentgelte zurückzuverlangen, die in der Vergangenheit ohne Rechtsgrund verlangt wurden. In Ordnung wäre die Zustimmung zu in der Vergangenheit mitgeteilten, aber aktuell noch geltenden AGB-Änderungen, wenn die Zustimmung ab jetzt oder für die Zukunft gilt. Manche Banken bauen für diese Zustimmung gleich neue Bedingungen mit ein. Dabei geht es häufig um das Thema Verwahrentgelt, das in die AGB aufgenommen wird. Allerdings ist unsere Erfahrung, dass den Kunden dann noch zusätzlich persönlich eine Vereinbarung über ein Verwahrentgelt zur Unterschrift vorgelegt wird. Das wohl deshalb, da ein Teil der Rechtsprechung der Ansicht ist, dass Verwahrentgelt bei Bestandskunden nicht wirksam über eine AGB-Änderung eingeführt werden kann.

Wenn der Kunde den AGBs nicht zustimmt, ist tatsächlich zu befürchten, dass die Bank ihm den Girokontovertrag oder den Vertrag über das Tagesgeld kündigt. Privatbanken dürfen das ohne Weiteres tun. Sie müssen nur eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Etwas schwieriger dürfte es für Sparkassen sein, da sie nur kündigen dürfen, wenn ein sachgerechter Grund für die Kündigung vorliegt. Wann das im Einzelnen der Fall ist, lässt sich aus der Rechtsprechung noch nicht klar entnehmen.

Wenn der Kunde also bei der Bank bleiben möchte, sollte er den AGB-Änderungen zustimmen. Er ist mit dieser Zustimmung aber nicht auf immer und ewig an die Bank gebunden. Er hat weiterhin die Möglichkeit, innerhalb der Bank zum Beispiel zu einem anderen Girokonto-Tarif zu wechseln oder einen Bankwechsel vorzunehmen.

Artikel 4 von 6