Immer mehr Bankkunden ärgern sich über ihr Kreditinstitut. Vor allem das Verhalten einiger Geldhäuser nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 sorgt für Verdruss. Insgesamt gingen bei der Finanzaufsicht Bafin im vergangenen Jahr 12 383 Beschwerden von Bankkunden ein. Ein Jahr zuvor waren es noch 9409 und damit deutlich weniger. Im Jahr 2019 wurden nur 8408 Beschwerden gezählt.
Allein rund 1980 Beschwerden gab es wegen Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Zusammenhang mit dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dabei ging es den Angaben zufolge vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer AGB. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.
„Dass allein fast ein Fünftel aller Verbraucherbeschwerden AGB-Änderungen betraf, zeigt noch einmal, dass viele Banken in ihren Kundenbeziehungen deutlich nachbessern müssen“, mahnte Bafin-Direktor Thorsten Pötzsch.
Der BGH hatte Ende April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Kreditinstitute müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben, zurückfordern. dpa