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Wer zahlt die Versicherung?

von Redaktion

Als Nießbrauchberechtigter sind Sie verpflichtet, die Verbrauchskosten wie zum Beispiel Strom, Kanalgebühren, Wasser, Heizung, Kaminkehrer zu bezahlen. Ebenso haben Sie die Grundsteuern zu tragen. Nach § 5 1045 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Sie auch verpflichtet, das Haus wie ein sorgfältiger Eigentümer auf eigene Kosten zu versichern. Neben der Brandversicherung kommen Einbruchs-, Diebstahls-, Glas- und Wasserschadenversicherung in Betracht. Als Nießbraucher schließen Sie die Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Eigentümers als Berechtigten im eigenen Namen ab, sodass die Forderung gegen den Versicherer Ihrem Sohn als Eigentümer zusteht. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann sogar schadensersatzpflichtig machen.

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