Werbebriefe: Firmen müssen Daten offenlegen

von Redaktion

Stehen in einem Werbeschreiben persönliche Daten wie die Adresse und Telefonnummer, können Verbraucher Widerspruch einlegen. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Denn nur wenn Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben, ist personalisierte Werbung zulässig. Und auch dann können sie der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen – die Verbraucherzentrale stellt dafür online einen Musterbrief zur Verfügung. Wer wissen will, woher das Unternehmen die persönlichen Daten hat, kann nachfragen. Laut Datenschutzgrundverordnung gilt: Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage die Herkunft der Daten offen zu legen. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich derzeit Beschwerden gegen einen Telekommunikationsanbieter aus Düsseldorf.

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