Monatliche Info über Heizkosten jetzt Pflicht

von Redaktion

Hauseigentümer müssen Verbrauchsdaten liefern – sofern digitale Messgeräte im Einsatz sind

Seit Januar müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. Jedenfalls wenn in der Wohnung schon fernablesbare Messgeräte installiert sind. Ältere analoge Messeinrichtungen müssen in der Regel bis Ende 2026 durch digitale ersetzt werden.

Was soll die Regelung bewirken?

Die Regelung „soll die Sensibilität der Bewohner für ihr Heizverhalten stärken“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Bisher haben sie Informationen zu ihrem Verbrauch nur mit ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. „Dann ist ja eigentlich schon alles gelaufen, die Mieter können im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf ihren Verbrauch nehmen“, so Bosse.

Wie kommen Mieter an die Information?

Die Mitteilung kann in Papierform oder per E-Mail zugeschickt werden, es gibt auch Webportale oder Apps mit entsprechendem Zugang zu den Daten.

Was muss drinstehen?

Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden: Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden; Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres; Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder einer Nutzergruppe.  In den jährlichen Abrechnungen sind nun auch Hinweise zum genutzten Brennstoffmix verpflichtend, ebenso wie die Erläuterung von Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des Mieters mit dem Verbrauch im Vorjahreszeitraum.

Sind alle Hauseigentümer betroffen?

Nein. Nicht alle Hauseigentümer fallen unter diese Pflicht. Sondern nur jene, die bisher laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund. Beispiele: Vermieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus betrifft dies nicht, wenn sie selbst darin eine Wohnung bewohnen. Auch für Einheiten mit Gasetagenheizung müssen keine monatlichen Updates erstellt werden. „Aber in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Informationen regelmäßig Pflicht, sobald dort fernablesbare Messtechnik installiert ist“, so Storm.

Was kann der Mieter mit den Informationen anfangen?

„Diese Informationen können nur ein Bild vom tatsächlichen Verbrauch liefern, die Gründe werden damit nicht immer erkannt“, sagt Inka-Marie Storm. Es wird also darauf ankommen, wie die Bewohner und Hauseigentümer damit umgehen – ob sie nach Ursachen suchen und sie beseitigen. Das sieht auch Verbraucherschützer Rolf Bosse so: „Ein hoher Verbrauch ist zunächst einmal ein Hinweis, dass etwas nicht stimmt.“ Einiges könne am Heizverhalten des Mieters liegen. Oder an der Heizung selbst. Es kann sein, dass die Heizkörper nicht ausreichend entlüftet wurden und die Wärme nicht vollständig dort ankommt. Oder das Thermos-tatventil ist kaputt oder die ganze Heizungsanlage ist nicht optimal eingestellt.

Wer trägt die Kosten?

Die neuen Regelungen haben einen Nachteil: Neue Erfassungssysteme und der monatliche Informationsservice kosten Geld. Dass dies für den Mieter kostenneutral bleibt, ist höchst unwahrscheinlich.

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass die Kosten für den Service sich später in den Betriebskostenabrechnungen wiederfinden. Immerhin: „Nach drei Jahren soll geprüft werden, ob diese Informationen etwas bringen und wie groß die finanzielle Belastung für den Mieter ist“, so Jutta Hartmann vom DMB.

KATJA FISCHER

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