Liebe in Zeiten der Pandemie

von Redaktion

VON ANDREA HENTSCHEL

Immer noch sind die meisten Clubs und Diskotheken geschlossen, auch arbeiten viele Menschen von zu Hause statt im Büro: Damit fehlen klassische „Kontaktbörsen“ für Liebeswillige. Umso interessanter werden die Partnervermittlungen im Internet. Doch im Netz lauern einige Fallen.

Das Prinzip

Es gibt Singlebörsen und Partnervermittlungen. Bei der Singlebörse legt das Mitglied ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten. Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden. Partnervermittlungen unterbreiten dann konkrete Vorschläge.

Die Kosten

Die meisten Partnerbörsen funktionieren kostenlos. Für attraktive Funktionen, wie unbegrenzte Direktnachrichtenkontingente, braucht es aber meist kostenpflichtige Abos. Die Preise variieren hierbei stark: Bei Parship kostet ein halbjährliches Abonnement monatlich 79,90 Euro, gleiches gilt laut dem „Stern“ für das Portal Elitepartner. Weit günstiger ist die App Tinder: Bei gleicher Laufzeit kosten die Tarife monatlich zwischen 9,99 und 19,99 Euro. Das schreibt das Portal „Netzwelt“. Eher günstig ist dagegen die Börse Bildkontakte: Ein Langzeitabo kostet hier monatlich 8,32 Euro.

Die Erfolgschancen

Insgesamt lernten 55 Prozent der Deutschen über Onlinedatingdienste schon einmal einen festen Partner oder eine feste Partnerin kennen, wie eine vor einem Jahr veröffentlichte Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigte. In Corona-Zeiten greifen Nutzer zudem mangels Kontaktmöglichkeiten häufiger auf Datingportale zurück.

Die Wünsche

Zuerst sollte klar sein, was genau gesucht wird – ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.

Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen. Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile. In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen tauchen dann Formulierungen auf wie „Profile“ oder „Animateure“, „Controller“ oder „Moderator“.

Das Testangebot

Bei Testangeboten wie „Ein Euro für 14 Tage“ ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.

Die Laufzeit

Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singlebörsen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.

Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.

Die Kündigung

Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen jederzeit fristlos kündbar. Es müssen dann die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt werden. Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben – am besten zeitnah nach Vertragsschluss.

Weil es immer wieder Ärger gibt, erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Onlinedatinganbieter Parship eine Musterfeststellungsklage, weil dieser versuche, Verbraucher langfristig in teuren Verträgen zu halten. Der Verband hält die Verträge für fristlos kündbar, auch eine automatische Verlängerung der Verträge sei nicht zulässig.

Der Widerruf

Die Anmeldung bei einer Partnervermittlung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Eine E-Mail reicht. Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz von teils mehreren hundert Euro, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten rechtlichen Rat suchen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Wertersatz von bis zu 75 Prozent unzulässig ist.

Die Daten

Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf.

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