Allergen-Angabe oft freiwillig

von Redaktion

Für Menschen mit einer Allergie kann oft schon eine geringe Menge gefährlich werden. Deshalb steht auf vielen verpackten Lebensmitteln der Hinweis: „Kann Spuren von … enthalten.“ Dieser Hinweis ist allerdings freiwillig und nicht verpflichtend, stellt die Verbraucherzentrale klar. Das heißt: Steht auf einem Produkt kein solcher Hinweis, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass garantiert keine Spuren eines bestimmten Allergens drin sein können. Hersteller wollen mit dem Spurenhinweis oft vorsorglich eventuellen Haftungsansprüchen vorbeugen. Verpflichtend sind dagegen die Angaben im Zutatenverzeichnis zu den 14 sogenannten Hauptallergenen, zu denen unter anderem Eier, glutenhaltiges Getreide, Milch und Milchprodukte oder Sellerie zählen.

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