Das Finanzministerium will den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. „Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel der „Welt“. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet und liegt aktuell bei minus 0,88 Prozent. Steuerzahler müssten damit aktuell weniger oder gar keine Zinsen auf Nachzahlungen mehr entrichten, bekämen selbst aber auch weniger oder keine Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer die bis dahin ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Es gab dem Bund bis Ende Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. dpa