Wird der Garten ausschließlich von den Eigentümern der Erdgeschoßwohnungen genutzt, müssen diese das Wasser fürs Gießen des Gartens bezahlen. Sie können als Mieter also verlangen, dass ein Zwischenzähler für das Gartenwasser angebracht wird.
Eine Alternative wäre, die Kosten für die Bewässerung des Gartens zu schätzen und von den Gesamtkosten fürs Wasser abzuziehen. Da dies aber ungenauer ist, würde ich zur Lösung mit dem Zwischenzähler oder einem eigenen Gartenwasserzähler raten. Wenn der Gartenwasserzähler geeicht und vom zuständigen Wasserversorger abgenommen ist, brauchen die Eigentümer der Gartenwohnungen auch nur das Frischwasser bezahlen, die Abwassergebühr entfällt dann. Wenden Sie sich als Mieter am besten an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter. Diese müssen das Thema dann mit den Eigentümern der Erdgeschosswohnungen klären.