Inge B.: „Mein Mann besitzt eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Wenn er mir jetzt die halbe Wohnung überträgt, wird der Wert dieser halben Wohnung auf die 500 000 Euro Freibetrag angerechnet, falls mein Mann binnen zehn Jahren verstirbt?“
Ja, der Wert der halben Wohnung würde bei Tod innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung berücksichtigt werden. Das heißt, Ihnen stünde im Todesfall nur noch der reduzierte Freibetrag zur Verfügung. Der Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro zwischen Ehegatten ist allerdings nicht die einzige steuerliche Begünstigung. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen bei Tod des Ehegatten neben dem Freibetrag von 500 000 Euro noch 256 000 Euro als Versorgungsfreibetrag steuerfrei bleiben. Dieser Freibetrag mindert sich allerdings um steuerfreie Rentenansprüche, die Sie erben. Außerdem gibt es eine zehnprozentige Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke. Bedenken Sie aber: Schenken Sie die Wohnung jetzt, können Sie nicht schlechter gestellt werden als wenn Ihr Mann die Wohnung weiterhin behält. Weiteres Plus: Zukünftige Wertsteigerungen sind im Falle einer Schenkung dann bereits bei Ihnen.