Es war lange geübte Praxis: Immer wenn eine Bank oder Sparkasse die Gebühren anheben wollte, wurden Kunden informiert – meist verbunden mit Formulierungen wie: „Wenn Sie sich bis zum xx.xx nicht melden, werten wir das als Zustimmung.“ Doch damit ist inzwischen Schluss.
Rechtslage
Dieser Artikel (ID: 1590226) ist am 18.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31).