LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Tochter zieht in die Zweitwohnung
Ihre Fragen lassen sich leider nicht bis ins Detail beantworten, da es auf die genaue Ausgestaltung ankommt. Trotzdem möchte ich Ihnen gerne einige Grundsätze mitgeben.
Zahlt Ihre Tochter Hausgeld und Stromkosten an Sie, dann sind die Zahlungen grundsätzlich als Mieteinnahmen anzusehen. Da Ihnen ab