LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nießbrauch vererbt sich nicht
Der Nießbrauch ist ein höchstpersönliches Recht und deshalb nicht übertragbar, weder zu Lebzeiten noch letztwillig von Todes wegen. Der Vorbehaltsnießbrauch erlischt daher mit dem Tod des Berechtigten. Allerdings kann bei der Übertragung des Miteigentumsanteils neben dem Vorbehalt eines Nießbrauchs