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Kann ich Bankgebühren zurückfordern?

von Redaktion

Dass Banken nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 die Zustimmung der Kunden zu den aktuellen AGBs erbitten, ist in Ordnung. Nicht nachvollziehen können wir aber, wenn eine Bank eine rückwirkende Genehmigung der AGB-Änderungen verlangt. Das ist nicht nötig, um die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden wieder auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen. Wenn der Kunde trotzdem eine solche rückwirkende Genehmigung erteilt hat, kann er dessen ungeachtet die in der Vergangenheit zu Unrecht verlangten Bankentgelte zurückfordern. Wenn die Bank das dann verweigert mit dem Argument, man habe die AGBs ja rückwirkend genehmigt, sollte man darauf hinweisen, dass dies von den Kunden gar nicht hätte verlangt werden dürfen. Bei Problemen kann sich der Kunde/die Kundin für eine Rechtsberatung an die zuständige Verbraucherzentrale wenden oder einen Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle einreichen, der sich die Bank angeschlossen hat.

Es ist noch umstritten, ob der Kunde die zu Unrecht erhobenen Bankentgelte der letzten drei Jahre oder der letzten zehn Jahre zurückverlangen kann. Mit Ablauf des Jahres 2021 sind somit, je nach Betrachtung, die Rückforderungsansprüche bezüglich des Jahres 2018 verjährt bzw. bezüglich des Jahres 2011. Die Rückforderungsansprüche hinsichtlich der jeweils nachfolgenden Jahre bestehen noch! Genau genommen lässt Verjährung einen Anspruch nicht entfallen. Er besteht dennoch. Die Bank könnte aber die Einrede der Verjährung erheben. Dann kann man diese Ansprüche nicht mehr wirkungsvoll geltend machen.

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