Da Sie schreiben, dass die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge: bAV) Ihres Mannes der Arbeitgeber der Versorgungsträger ist und Zahlung sowie Abrechnung über die Personalabteilung erfolgen, vermute ich, dass es sich dabei um eine Direktzusage handelt. Bei dieser Variante der bAV, die auch unmittelbare Versorgungszusage oder Pensionszusage genannt wird, bildet das Unternehmen in seiner Bilanz eigene Rückstellungen. Die Kapitalanlage muss also nicht über eine Versicherungsgesellschaft erfolgen, das Unternehmen kann das Kapital für die Betriebsrente frei anlegen. Viele Unternehmen haben die Direktzusage gewählt, weil sie eine Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten bietet und das Unternehmen damit oft hohe Steuern sparen konnte. Bezogen auf die Deckungsmittel ist die Direktzusage in Deutschland der mit Abstand größte Durchführungsweg der bAV. Allerdings ist die Direktzusage komplex und mit Risiken für das Unternehmen verbunden. Zu diesen Risiken zählen das Langlebigkeitsrisiko – also die Möglichkeit, dass die Betriebsrentner länger leben, als das Unternehmen kalkuliert hat – und die Bereitstellung von mehr Kapital, als das Unternehmen erwartet hat. Denn aufgrund der stark gesunkenen Zinsen benötigen die Unternehmen mehr Kapital, um ihre Zusagen erfüllen zu können.
Einige Unternehmen haben daher Risiken an Versicherungen ausgelagert (rückgedeckte Direktzusage). Um die Situation des Unternehmens und der Direktzusage ihres Mannes einschätzen zu können, müssten die Betriebsvereinbarung mit ergänzender Einzelvereinbarung und auch die Unternehmensbilanz geprüft werden. Die Direktzusage ist aber in der Regel im Fall der Insolvenz des Unternehmens über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (kurz: PSVaG) in Köln abgesichert. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Direktzusage als Betriebsrente – wie bei Ihrem Mann – bereits bezahlt wird. Ob „Ihr Unternehmen“ Mitglied ist, müsste Ihnen der PSVaG mitteilen können (Tel.: 02203 2028-0; E-Mail: info@psvag). Ob und inwieweit Ihre Betriebsrente auch künftig erhöht wird, hängt davon ab, wie in der Betriebsvereinbarung mit ergänzender Einzelvereinbarung die Dynamik vereinbart wurde. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen sich von einer Verbraucherberatungsstelle wie dem Verbraucher-Service Bayern (www.verbraucherservice-bayern.de) oder von einem gerichtlich registrierten Rentenberater (www.rentenberater.de) beraten zu lassen.