Was sich im März alles ändert

von Redaktion

Von den Corona-Lockerungen über die Umstellung zur Sommerzeit bis hin zu mehr Vertragsrecht: Im März wird einiges anders. Ein Überblick.

Corona-Lockerungen

Im März wird kräftig gelockert: Vom 4. März an soll der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G). Bund und Länder haben außerdem den Wegfall der meisten Corona-Auflagen ab dem 20. März vereinbart – einen „Basisschutz“ soll es aber auch danach noch geben. Über dessen genaue Ausgestaltung muss der Bundestag noch beraten.

Impfpflicht

Ab 15. März müssen Beschäftigte in den Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen das Corona-Virus geimpft sind. Die Teil-Impfpflicht ist umstritten. Bayern hat die Impfpflicht deshalb vorerst ausgesetzt.

Vertragsrecht

Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für Verbraucher Erleichterungen: Bei automatischen Verlängerungen in den AGB läuft der Vertrag unbefristet weiter, und Kunden haben den Verbraucherzentralen zufolge eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Bisher verlängerten sich solche Verträge oft um ein Jahr.

Corona-Bonus

Firmen, die ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1500 Euro zukommen lassen wollen, müssen sich beeilen: Die entsprechende Regelung läuft zum 31. März aus.

Mofa-Kennzeichen

Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mopeds müssen am 1.  März ihr Versicherungskennzeichen wechseln. Die blauen Schilder werden ungültig und durch grüne ersetzt.

Sommerzeit

Ab dem 27. März gilt wieder die Sommerzeit in Deutschland. Die Uhren werden um eine Stunde vorgestellt.

Betriebsratswahlen

Vom 1. März bis zum 31. Mai werden in rund 28 000 Betrieben in Deutschland die Arbeitnehmervertretungen neu gewählt.

Lobby-Register

Seit Anfang des Jahres gibt es ein öffentliches Lobbyisten-Register für Bundestag und Bundesregierung. Zum 1. März wird es scharf geschaltet. Interessenvertretern von Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen drohen dann Bußgelder von bis zu 50 000 Euro, wenn sie nicht registriert sind. Neben Kontaktdaten und Auftraggebern muss auch angegeben werden, welcher finanzielle Aufwand für die Interessenvertretung betrieben wird. Zu finden ist das Lobby-Register unter www.lobbyregister.bundestag.de.  afp, dpa

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