Ferrarifahrer muss Schaden tragen

Allein die Tatsache, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist, heißt nicht, dass damit jede öffentliche Straße gefahrlos genutzt werden kann. So liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, wenn etwa auf einer Straße mit erkennbar erhobenen Gullydeckeln nicht vor diesen g

Samstag, 11. April 2026

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