LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Gilt der Freibetrag noch einmal?
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Haus im Jahr 2013 unter dem sogenannten Vorbehaltsnießbrauch an Ihre Kinder übergeben haben. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch werden die Übernehmer, also Ihre Kinder, Eigentümer der Immobilie und somit ins Grundbuch eingetragen. Ihnen hingegen steht ein Nutzungsrecht