Betreuungskräfte aus Osteuropa sind ein wichtiger Baustein in der Versorgung pflegebedürftiger Senioren. Doch das Arbeitsverhältnis im Privathaushalt bewegt sich häufig immer noch im Graubereich. Dabei lässt es sich legal gestalten.
„24-Stunden-Pflege“
„Rund um die Uhr-Versorgung durch polnische Pflegekräfte“ lautet das Versprechen vieler Vermittlungsagenturen im Internet, doch es ist ein Irrtum. Die Betreuungskräfte aus Osteuropa dürfen im Haushalt helfen und lediglich „pflegerische Alltagstätigkeiten“ ausüben, sprich: beim Anziehen helfen, beim Laufen stützen, beim Waschen behilflich sein. Einen Pflegedienst ersetzen sie nicht. Außerdem ist eine 24-Stunden-Betreuung arbeitsrechtlich nicht erlaubt, auch wenn die Helferinnen in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einziehen. „Maximal 48 Stunden pro Woche sind möglich, ein Tag muss frei bleiben“, sagt Susanne Punsmann vom Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Arbeitszeiten
Auch was die Arbeitszeit angeht, können Pflegebedürftige keineswegs dauernd über die Hilfskraft verfügen. „Eine Betreuungskraft braucht Privatsphäre, Pausen am Tag und einen freien Tag in der Woche“, sagt Dorothea Foks von FairCare, einem Angebot unter dem Dachverband der Diakonie, das Beratung und Vermittlung häuslicher Betreuung mit ausländischen Arbeitskräften anbietet. Ständige Verfügbarkeit sei das größte Missverständnis, das die Helferinnen in deutschen Haushalten regelmäßig erwartet. Das Fazit: „Zusätzlich zur Hilfe aus Osteuropa ist ein Netzwerk an Helfern nötig, um die Pflege zu Hause zu stemmen“, sagt Claudia Menebröcker von CariFair, das Pendant zu FairCare unter dem Schirm der Caritas. Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege seien gefragt.
Kosten
Den Betreuungskräften im Seniorenhaushalt steht als Minimum der Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde zu. Zusätzlich sind Sozialabgaben zu bezahlen, hinzu kommen Kost und Logis, Fahrtkosten für An- und Abreise, Beiträge zur Unfallversicherung und eventuell auch Gebühren für Unterstützungsleistungen einer Vermittlungsagentur. „In Summe kommen 2700 bis zu 3000 Euro im Monat zusammen bei einer 40-Stunden- Woche“, sagt Punsmann. Zur Finanzierung kann das Pflegegeld der Pflegeversicherung verwendet werden, je nach Pflegegrad beträgt es zwischen 316 und 901 Euro pro Monat.
Legale Beschäftigung
. Arbeitgebermodell Wer eine Betreuungskraft aus Osteuropa beschäftigen will, kann auf zwei gängie Modelle zurückgreifen: Das Arbeitgebermodell und das Entsendemodell. „Das Arbeitgebermodell lässt sich sehr gut legal gestalten“, sagte Punsmann. Die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger wird selbst Arbeitgeber und stellt die Betreuungskraft an. Dann sind Rekrutierung und Lohnabrechnung eigenverantwortlich zu meistern. Wer die Bürokratie scheut, kann auf die Unterstützung von FairCare und CariFair zurückgreifen: Sie vermitteln die Betreuungskraft, regeln den Arbeitsvertrag, betreuen während des Beschäftigungsverhältnisses und übernehmen die Lohnabrechnung. Dafür fällt eine monatliche Gebühr von rund 160 bis 190 Euro an, plus einmalige Vermittlungsgebühr.
. Entsendemodell
Sehr viel häufiger wird das Entsendemodell praktiziert. Die Haushaltshilfen sind dann bei einer ausländischen Vermittlungsagentur angestellt. Das Modell bewegt sich rechtlich im Graubereich, denn weisungsbefugt ist der ausländische Arbeitgeber, „im Alltag lässt sich das aber kaum praktizieren, da muss täglich vor Ort abgesprochen werden, was zu tun ist“, sagt Punsmann. Man sollte sich unbedingt die A1-Bescheinigung von der Agentur zeigen lassen, rät die Verbraucherschützerin. „Sie bestätigt, dass die Hilfe im Ausland sozialversichert ist.“ Sonst kann es sich um Schwarzarbeit handeln.
Steuern
Wer als Arbeitgeber eine Betreuungskraft beschäftigt, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen, maximal 4000 Euro im Jahr. Die Ausgaben lassen sich aber nur dann also sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen, wenn die Helferin im Haushalt des Steuerpflichtigen beschäftigt ist. Sollte sie von einem Angehörigen bezahlt werden, kann dieser die Kosten nur als außergewöhnliche Belastungen in Ansatz bringen.
Mehr Informationen
Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 31. März. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Haushaltshilfen aus Osteuropa“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. E-Mail: ratgeber@biallo.de