LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Darf ich die Verträge einsehen?

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwalterunterlagen, und es ist nicht notwendig, Beiratsmitglied zu sein. Das Recht auf Einsichtnahme unterliegt auch keinen weiteren Voraussetzungen, wie etwa einem besonderen rechtlichen Interesse oder einem vorher

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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