Identitätsdiebstahl klingt kompliziert, ist es aber leider nicht. Betrügern reicht oft schon ein echter Name mit zugehöriger Postadresse, um auf virtuellen Beutezug zu gehen, warnt die Verbraucherzentrale. An die Daten gelangen die Kriminellen etwa über Phishing-Mails oder Online-Fallen mit gefälschten Angeboten, in die jemand tappt und ungewollt seine Daten preisgibt.
Danach läuft die Masche so ab: Der fremde Name wird samt gestohlener Anschrift für die Anmeldung in einem Online-Shop missbraucht. Anschließend bestellen die Täterinnen und Täter auf Rechnung, wobei die gestohlene Anschrift nur als Rechnungsadresse fungiert. Liefern lassen die Betrüger natürlich an eine andere Adresse. Bestellbestätigungen und Mahnungen wegen ausbleibender Zahlungen gehen per E-Mail an eine von den Kriminellen eingerichtete Adresse. Das Opfer erfährt erst etwas von dem Betrug, wenn Inkassoschreiben oder Mahnbescheide per Post an seine Adresse – die Rechnungsadresse – zugestellt werden.
Vor diesem Szenario schützt man sich am besten, indem man bei seinen Konten – wo immer möglich – die Zweifaktor-Authentisierung (2FA) aktiviert, rät die Verbraucherzentrale.
Betrugsopfer sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Das funktioniert nicht nur vor Ort, sondern etwa auch bei den Online-Wachen der Landespolizeien. Anschließend gilt es, sowohl Inkassounternehmen als auch Online-Shops schriftlich zu informieren und die Anzeige mitzusenden.
Zusätzlich sollte man dem Inkassomahnbescheid fristgerecht widersprechen und sich bei Auskunfteien wie Schufa oder Crif informieren,