Die Kosten, die den Wunscheltern entstehen, wenn sie eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Im konkreten Fall hatten sich zwei miteinander verheiratete Männer ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter erfüllt. Die Kosten von
Dieser Artikel (ID: 1600177) ist am 08.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).