Zum 1. Oktober 2022 steigt die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Außerdem wird auch der sogenannte Übergangsbereich erhöht. Doch die Ankündigung des Bundes- arbeitsministeriums bringt auch Kritik hervor. So befürchten Gewerkschaften, dass durch die Anhebung mehr reguläre Arbeitsplätze
Dieser Artikel (ID: 1600171) ist am 08.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).