Wer sich mit anderen auf öffentlichen Straßen ein illegales Autorennen liefert, muss mit Folgen wie Strafen und Führerscheinverlust rechnen. Der Umstand liegt auch dann vor, wenn sich der Kontrahent als Zivilstreife der Polizei entpuppt. Das zeigt ein Urteil (Az.: 975 Ds 3230 Js 21
Dieser Artikel (ID: 1602054) ist am 11.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).