LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steht Wohnrecht über Eigenbedarf?

von Redaktion

Grundsätzlich geht das Wohnrecht einer Eigenbedarfskündigung vor. Denn für eine Eigenbedarfskündigung muss überhaupt erst ein Mietvertrag bestehen, den es allerdings bei einem eingeräumten Wohnrecht häufig gar nicht gibt.

Im Übrigen kommt es darauf an, welche Regelungen Sie und der Eigentümer des Hauses in Bezug auf Ihr Wohnrecht getroffen haben und wie es ausgestaltet ist. Ohne weitere Informationen und ohne Einblick in die entsprechenden Unterlagen können wir keine konkretere Antwort auf Ihre Frage geben. Deshalb raten wir Ihnen, sich hierzu von einem Eigentümer-Verein wie Haus und Grund oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Aber unabhängig davon kann man sich grundsätzlich auch bei einer Eigenbedarfskündigung auf einen Härtefall berufen. Ein hohes Alter kann dabei ein solcher Härtefall sein. Aber auch hier sind die gesamten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung können hier sicherlich auch konkretere Einschätzungen gegeben werden.

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