LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Übertragung zu Lebzeiten spart Steuern
Es sollte allgemein in diesen Fällen nicht abgewartet werden, bis der Erbfall eintritt. Im Falle des Eintretens des Erbfalls ist eine Gestaltung nicht mehr möglich.
Über Schenkungen zu Lebzeiten ist hingegen eine gewisse Gestaltung möglich. Maßgebend ist immer der konkrete Wert des zu übertragenden