Hinweis auf Flug-Erstattung muss deutlich sein
Kunden von Fluggesellschaften haben bei Flugabsagen das Recht, den Flugpreis erstattet zu bekommen. Das muss ihnen auch klar mitgeteilt werden und ansonsten auf der Webseite bei den Kundeninformationen ergänzt werden. Angebote für Gutscheine oder kostenfreie Umbuchungen reichen nicht aus. Das zeigt