Hauseigentümer haben in Düsseldorf vergeblich den Abbau eines Geldautomaten eingeklagt – aus Angst vor Gangstern. Das Oberlandesgericht entschied zugunsten der Bank, die den Automaten mit einer Filiale im Erdgeschoss der Immobilie betreibt (Az.: I-9 U 25/21). Das Kläger-Ehepaar, dem zwei Drittel eines Mehrfamilienhauses gehört, fürchtet Gebäudeschäden, sollte dieser Automat von Gangstern in die Luft gesprengt werden. Das sei „eine abstrakte rechnerische Gefahr, aber keine konkrete. Es gibt keine Hinweise auf eine Sprengung“, erklärte der Vorsitzende Richter. Die Zahl der Sprengattacken auf Geldautomaten hat sich in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahresbeginn allerdings vervielfacht. dpa