Vorsicht bei der Rücknahme von Testamenten

Wer für die Zeit nach seinem Tod bereits vorgesorgt hat, ändert oder präzisiert seinen Letzten Willen vor seinem Ableben oft noch mal. Hierbei ist Vorsicht geboten. Denn es kann vorkommen, dass sich die Erbenstellung aus einem älteren Testament ergibt, wenn das aktuelle darauf Bezug nimmt. Und das,

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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