Wer für die Zeit nach seinem Tod bereits vorgesorgt hat, ändert oder präzisiert seinen Letzten Willen vor seinem Ableben oft noch mal. Hierbei ist Vorsicht geboten. Denn es kann vorkommen, dass sich die Erbenstellung aus einem älteren Testament ergibt, wenn das aktuelle darauf Bezug nimmt. Und das,
Dieser Artikel (ID: 1609412) ist am 24.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).