LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gilt der Eigentümerbeschluss?

von Redaktion

Sollen künftig auch die Kosten des Austauschs der Wohnungsfenster vom jeweiligen Eigentümer getragen werden, so kann die Gemeinschaft dies nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz mit einer einfachen Mehrheit nachträglich beschließen. Eine Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch ist dabei nicht notwendig, da keine Änderung an der Teilungserklärung vorgenommen wird, sondern lediglich ein zusätzlicher Beschluss gefasst wird.

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