Ein Strafzettel am Auto darf ohne weitere Anhörung- oder Befragung des Halters keine kostenpflichtige Fahrerermittlung nach sich ziehen. Denn zum einen kann nicht sicher sein, dass der Halter überhaupt Kenntnis von der Verwarnung bekommt. Zum anderen ist für Laien nicht ohne Zweifel zu erkennen, das
Dieser Artikel (ID: 1611362) ist am 28.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).