LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie wird der Erbvertrag geändert?
Eigentlich – so die Grundregel – kann ein Erbvertrag, der zur Wirksamkeit bekanntlich der notariellen Beurkundung bedarf, nur dadurch geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, dass die gleichen Vertragsparteien einen neuen/weiteren Erbvertrag schließen; und dieser bedarf wiederum der notariellen For