LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wo beginnt die Erbreihenfolge?
Da Ihr Cousin kein Testament hinterlassen hat, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich nach dem Verwandtschaftsgrad und berücksichtigt zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und seinen Ehepartner. Da Ihr Cousin weder Erben der 1. Ordnung (Kinder und Enkel