Die EU-Staaten wollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufnehmen. Auch in Deutschland erhalten sie ohne Einzelfallprüfung vorübergehenden Schutz. Ihr Aufenthaltstitel gilt zunächst für ein Jahr. Er lässt sich bis auf drei Jahre verlängern. Für eine Beschäftigung in Deutsc
Dieser Artikel (ID: 1616186) ist am 05.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).