URTEIL

Berufsunfähig wegen Schmerz

von Redaktion

Eine chronische Schmerzstörung mit somatischen – also sich körperlich zeigenden – und psychischen Faktoren kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig wird und entsprechende Versicherungsleistungen beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main sprach einem früheren Flugzeugabfertiger eine monatliche Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu.

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