Eine chronische Schmerzstörung mit somatischen – also sich körperlich zeigenden – und psychischen Faktoren kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig wird und entsprechende Versicherungsleistungen beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main sprach einem früheren Flugzeugabfertiger eine monatliche Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu.