Gibt es in einem Pflegeheim auch Unterkunft für betreutes Wohnen, muss für die dort erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung (Az.: 15 K 3554/18 U) des Finanzgerichts Münster, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Ohne die Befreiung von
Dieser Artikel (ID: 1617470) ist am 07.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).