URTEIL

Betreutes Wohnen ist steuerfrei

Gibt es in einem Pflegeheim auch Unterkunft für betreutes Wohnen, muss für die dort erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung (Az.: 15 K 3554/18 U) des Finanzgerichts Münster, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Ohne die Befreiung von

Donnerstag, 5. November 2026

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