LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Zählt die Erwerbsminderungsrente mit?

von Redaktion

Robert L.: „Ich befinde mich in voller Erwerbsminderungsrente bis zum 30. September 2027, wenn ich die Regel-Altersrente erreiche. Nun wüsste ich gern, ob diese Jahre mitzählen bei der Berechnung eines möglichen Grundrentenzuschlags zur bisherigen Rente, die bei 824 Euro im Monat liegt. Woher kann ich die gewünschte Auskunft erhalten?

Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sollten eigentlich in der Lage sein, Ihre Frage zu beantworten. Unabhängige Beratung zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie von sogenannten Rentenberatern, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind. Dies sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens, sondern Freiberufler mit besonderer Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts. Für ihre Beratung und sonstige damit verbundene Dienstleistungen erheben sie daher ein Honorar, das wie bei Rechtsanwälten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden ist. Über die Internetseite des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. (www.rentenberater.de) können Sie Rentenberater nach Postleitzahl oder Ortsangabe finden. Welche Grundrentenzeiten für den Grundrentenzuschlag berücksichtigt werden, erfahren Sie im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Zu ihnen gehören in Anlehnung an die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beispielsweise die Pflichtbeitragszeiten fu?r versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung oder aufgrund von Kindererziehung und Pflege (§ 76g Abs. 2 SGB VI). Danach zählen aber die für Sie relevanten Zurechnungszeiten leider nicht zu den Grundrentenzeiten. Dies ist auch der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum Abschnitt Grundrentenzeiten zu entnehmen (www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html). Denn die Zurechnungszeiten ergeben sich für Versicherte, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden. Ihre Frage, ob Sie Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, müsste Ihnen ein Rentenberater, aber auch die Berater der Deutschen Rentenversicherung, mit Hilfe Ihrer Grundrentenzeiten beantworten können.

Artikel 2 von 5