VERBRAUCHER

Nebenkostensteigerung im Ferienhaus

von Redaktion

Bei Ferienhäusern in Dänemark ist es üblich und auch in Deutschland kommt es vor: Nebenkosten wie Strom oder Wasser sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Sie werden am Ende extra abgerechnet. Der konkrete Preis etwa für die Kilowattstunde steht in der Regel im Mietvertrag. Wegen der hohen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine flattert manchem nun kurzfristig ein Bescheid über erhöhte Preise ins Haus. Ist das zulässig?

„Wenn der Strompreis im Vertrag klar angegeben ist, gilt dieser Preis als der zwischen den beiden Parteien vereinbarte“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Die Rechtslage ist in Deutschland wie Dänemark dieselbe. Entscheidend ist, ob im Vertrag eine Klausel steht, die dem Vermieter das Recht gibt, den Preis mit so kurzer Vorankündigung zu ändern. Wenn nicht, sei die Erhöhung unwirksam.  dpa

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