LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ist der Beitritt zur Versicherung möglich?
Um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden, müssen Sie während der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens bis zur Renten- antragstellung zu 90 Prozent Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Diese sogenannte 9/10-Regelung ist in dem Sozialgesetzbuch (SGB