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Muss das Geschenk versteuert werden?

von Redaktion

Bei Schenkungen, die bestimmte Freibetragsgrenzen übersteigen, muss Schenkungssteuer gezahlt werden. Deren Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad des Beschenkten sowie von der Höhe der Schenkung ab. In Ihrem Fall gehört Ihre Nichte der Steuerklasse II an und kann somit bis zu 20 000€ als Freibetrag geltend machen. Nach Ablauf von zehn Jahren steht erneut der volle Freibetrag zur Verfügung. Der Steuersatz beträgt abhängig von der Höhe der Schenkung in der Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent. Größere Schenkungen müssen zudem innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, hierfür reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt aus. Dieses muss die persönlichen Daten der schenkenden und beschenkten Personen, eine Beschreibung und den Wert der Schenkung sowie eine Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses der beiden Personen enthalten. Da es viele Möglichkeiten gibt, bei der Schenkungssteuer zu sparen, würden wir empfehlen, dass Sie sich an einen Steuerberater wenden, der Ihre vollständige finanzielle Lage kennt.

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