Wer an Glücksspielen teilnimmt, die in Deutschland nicht lizenziert sind, hat keinen Anspruch auf Auszahlung eines möglichen Gewinns. Ohne Lizenz ist der Glücksspielvertrag nichtig, so das Landgericht Frankenthal (Az.: 8 O 90/21). Wie das Portal „Anwaltauskunft.de“ informiert, verhandelte das Gericht den Fall eines Mannes, der über ein Online-Kasino mit Sitz in Malta einen Gewinn erzielt hatte. Da das Geld nicht bei ihm ankam, wandte er sich an ein Gericht in Deutschland. Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden. Wer an nicht lizenzierten Glücksspielen teilnimmt, habe keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung. dpa