Nicht nur besseres Wetter sorgt dafür, dass immer mehr Rentner den Lebensabend im Süden verbringen. Ein solcher Umzug kann auch schlicht wirtschaftliche Gründe haben. Mit einer durchschnittlichen Rente von 1000 Euro können bereits heute viele Rentner in der Bundesrepublik nur eingeschränkt leben. Insbesondere aufgrund der immer stärker steigenden Lebenshaltungskosten und der Besteuerung der Rente, wird sich die Lage der Rentner wohl eher verschlechtern. Deswegen haben viele den Grundgedanken: Liegen die Lebenshaltungskosten im Auswanderungsland deutlich unter denen von Deutschland, so gibt es auch mit niedrigerer Rente mehr Kaufkraft – und eine entsprechend höhere Lebensqualität.
Beliebte Destinationen für eine Auswanderung sind wegen der deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten vor allem außereuropäische Ziele. Südostasiatische Länder wie Bali (Indonesien), Thailand, Kambodscha oder die Philippinen sind die Favoriten. Als populär gelten auch Panama und Ecuador. In Afrika sind Südafrika und Namibia zu nennen. Rentner, die nicht ganz so weit weg möchten, landen in der Türkei, in Bulgarien oder in Portugal. Wer im Ruhestand einfach nur öfter oder länger verreisen – vielleicht den kompletten Winter auf den Kanaren verbringen – will, für den ändert sich nichts. Bei einem vorübergehenden Auslands-Aufenthalt überweist die Rentenversicherung die volle Rente. Wer als Rentner in ein EU-Land umziehen möchte, zum Beispiel in die bisherige Ferienwohnung in Spanien, für den ändert sich meistens ebenso nichts. Das gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. In das Land der Eidgenossen fließen übrigens mit rund 25 000 Überweisungen jährlich die meisten „Renten an Deutsche“. Damit sind nicht die Renten gemeint, die beispielsweise ein ehemaliger Gastarbeiter in die Heimat überwiesen bekommt.
Wer im Ruhestand dauerhaft „das Weite“ sucht (zum Beispiel die Weiten Kanadas genießen möchte), der erhält in den allermeisten Fällen dort ebenfalls wie gewohnt seine deutsche Altersversorgung in voller Höhe. Denn mit Kanada – wie mit rund 20 anderen Ländern – besteht ein Sozialversicherungsabkommen: unter anderem mit Australien, Brasilien, Israel, den Philippinen sowie mit den USA oder Tunesien. Geht „die Reise auf Dauer“ in ein Land, das nicht zur EU gehört und mit dem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht, so kann es zu Abzügen bei der Rente kommen. Wie hoch die im Einzelfall sind, wird individuell ermittelt. Vor dem Umzug in ein solches Land sollte also ein Gespräch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stehen.
Auf welches Konto die Rente gehen soll, entscheidet der Rentner selbst. Dazu muss die Bankverbindung genannt sowie eine Zahlungserklärung eingereicht werden, auf der die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Kosten für die Überweisung übernimmt die Rentenversicherung. Etwaige Bankgebühren oder Kursverluste gleicht die Rentenversicherung aber nicht aus. Nach einem Wegzug ins Ausland prüft der Rentenservice der Deutschen Post jährlich, ob der Rentenempfänger noch lebt. Dazu muss einmal im Jahr eine „Lebensbescheinigung“ ausgefüllt und nach Deutschland (zurück-) geschickt werden. Für Länder – die Todesfälle zuverlässig melden – gilt das nicht. Dazu zählen zum Beispiel Spanien und die Schweiz. MAIK HEITMANN
Rechtzeitig beim Renten-Service ummelden:
Dem Renten-Service der Deutschen Post AG sollte der Umzug zwei Monate vor der Abreise mitgeteilt werden. Dann kann problemlos umgestellt und die Rente lückenlos gezahlt werden.
Kontakt: Deutsche Post AG, Renten-Service, 13496 Berlin. Telefon: +49 221 569 2777