LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Können die Kosten übertragen werden?
Das BGB gibt zivilrechtlich vor, dass der Erbe die Kosten (nur) der Beerdigung zu tragen hat. Das bedeutet, dass die Kosten für die Instandhaltung und Pflege der Grabstätte davon nicht betroffen sind. Der Erblasser darf eine davon abweichende Regelung in Form z. B. einer formwirksamen Auflage treffe