Keine Entschädigung für Leasing-Kunden

Karlsruhe – VW muss Leasingkunden im Dieselskandal keine Beiträge zurückzahlen. Wer vor Bekanntwerden des Dieselskandals ein Auto von Volkswagen geleast hat, bekommt die Leasingbeiträge nicht zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verneinte am Donnerstag entsprechende Ansprüche von Kunden.

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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