VERBRAUCHER

Rentenbeiträge lohnen sich bei Minijob

von Redaktion

In Deutschland gehen rund sechs Millionen Menschen einer 450-Euro-Beschäftigung nach. Seit 2013 sind solche Jobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Doch um das Geld für die Beiträge zu sparen, ließen sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund mehr als 80 Prozent der Minijobber von der Versicherungspflicht befreien. Mit ungünstigen Folgen. Denn für 3,6 Prozent des Gehalts, bei 450 Euro also 16,20 Euro Eigenanteil, genießen Beitragszahler den vollen Versicherungsschutz. Den Hauptteil des Rentenbeitrags bei Minijobbern trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber. Die Zeit im Minijob fließt später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit ein. Das gilt sowohl für die Altersrente als auch für eine mögliche Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate Beiträge bezahlt hat, hat zudem Anspruch auf Reha-Leistungen. Denn durch das niedrige Einkommen gibt es bereits Leistungen bei niedrigen Eigenbeiträgen. Für Mütter oder Väter sogar die Kinderzulagen obendrauf. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem in einem Minijob weiterarbeiten, können auch weiter Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einer Beitragszahlung von 16,20 Euro monatlich steigt die Rente laut DRV nach einem Jahr um rund fünf Euro. Am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/10 00 48 00 gibt die Deutsche Rentenversicherung weitere Infos rund um den Minijob.  dpa

Artikel 2 von 6