LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Darf der Hobby- zum Wohnraum werden?

von Redaktion

Zum einen müssten sie in ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich dieses Raumes eine Nutzungsänderung von Hobbyraum in einen Wohnraum beschließen. Hierfür müsste die Teilungserklärung allstimmig geändert werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Eigentümer der Wohnanlage sowie gegebenenfalls die Finanzierungsgläubiger dieser Nutzungsänderung notariell zustimmen, was in der Praxis nur schwer zu erreichen ist.

Zum anderen müssten Sie eine Baugenehmigung beantragen, also einen Bauantrag stellen. Hierfür ist am Land das Landratsamt beziehungsweise bei einer kreisfreien Stadt – wie München – die Lokalbaukommission zuständig. Um einen Hobbyraum in einen Wohnraum im Sinne der bayerischen Bauordnung umzugestalten, sind einige Vorgaben zu beachten.

So muss die lichte Raumhöhe bei einen Wohnraum mindestens 2,40 m betragen. Ferner müssen Sie Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Nettogrundfläche des Raums in Bezug auf die Belichtung und Belüftung aufweisen können. Ebenso müssen die Außenwände des Raums trocken sowie wärmeisoliert sein und über eine Heizung verfügen. Zudem sind 2 voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich. Die entsprechenden Details erhalten Sie von Ihrer Baubehörde.

Wie Sie sehen, sind die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Vorhabens kaum umsetzbar. Denn wenn diese Erfordernisse bauseits leicht umzusetzen gewesen wären, hätte der Bauherr bzw. Bauträger schon aus merkantilen Gründen statt einem Hobbyraum eben einen zusätzlichen Wohnraum im Keller ausgewiesen.

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