Welchen medizinischen Behandlungen stimme ich zu, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann? Um diese Frage vorab zu klären und die Antworten festzuhalten, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Manch einer fragt sich vielleicht: Muss ich die nun mit Blick auf eine mögliche schwere Corona-Infektion anpassen? Bei Corona geht es oft um die Frage der künstlichen Beatmung. Denn dafür werden Patienten in aller Regel sediert, sind also nicht bei Bewusstsein. Wer einen solchen Fall klar regeln möchte, sollte seine Patientenverfügung besser überprüfen lassen, rät die Notrarkammer Celle. Neben Notaren kann man hier auch Verbraucherzentralen über ihre Beratungsstellen, Ärzte oder spezialisierte Anwälte ansprechen. dpa